zeitfair
Arbeitszeiterfassung

Arbeitszeiterfassung: digital, rechtssicher und fair

Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts von 2022 müssen Arbeitgeber in Deutschland die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch erfassen. zeitfair macht das einfach und fair.

  • Digital erfassen, überall verfügbar
  • Pausen und Höchstarbeitszeit prüfen
  • Keine Einzelbewertung der Beschäftigten

Timer oder manuelle Einträge

Beginn und Ende per Klick stempeln oder Zeiten nachträglich eintragen. Auch unterwegs per Handy im Browser.

Pausen mit ArbZG-Prüfung

zeitfair weist auf fehlende Pausen und überschrittene Höchstarbeitszeiten nach dem Arbeitszeitgesetz hin.

Korrekturen mit Audit-Trail

Änderungen werden mit Zeitstempel und Ursache protokolliert. Nachvollziehbar für Prüfer und Betriebsrat.

Team-Auswertung statt Kontrolle

Insights auf Team- und Projektebene. Es gibt keine individuelle Leistungsbewertung und kein Punktesystem.

Arbeitszeiterfassung bedeutet, dass Beginn, Ende, Pausen und Dauer der Arbeit eines Beschäftigten dokumentiert werden. Für Unternehmen in Deutschland ist das längst mehr als eine Frage guter Organisation. Es ist eine rechtliche Pflicht. Dieser Ratgeber erklärt, was dazu gehört, welche Regeln gelten und wie zeitfair die Erfassung praktikabel und fair gestaltet.

Was ist Arbeitszeiterfassung?

Unter Arbeitszeiterfassung versteht man die fortlaufende Aufzeichnung der geleisteten Arbeitszeit. Im Alltag werden die Begriffe Zeiterfassung und Arbeitszeiterfassung meist gleich verwendet. Gemeint ist immer dasselbe: Es gibt einen verlässlichen Nachweis darüber, wann und wie lange jemand gearbeitet hat.

Dazu gehören in der Regel:

  • der Beginn und das Ende der Arbeitszeit am jeweiligen Tag,
  • die Pausen,
  • die Gesamtdauer der Arbeit,
  • bei Bedarf Projekte, Kunden oder Tätigkeiten, damit Abrechnungen möglich sind.

Eine Arbeitszeiterfassung ist nicht dasselbe wie eine Leistungskontrolle. Sie beschreibt, wann gearbeitet wurde, und sagt nichts über die Qualität der Arbeit aus. Genau an dieser Unterscheidung setzt auch der faire Ansatz von zeitfair an.

Warum Arbeitszeiterfassung Pflicht ist

Das BAG-Urteil von 2022

Lange war umstritten, ob Arbeitgeber die Arbeitszeit aller Beschäftigten erfassen müssen. Mit seinem Beschluss vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) hat das Bundesarbeitsgericht diese Frage klar beantwortet. Arbeitgeber müssen ein System einführen, mit dem die von jedem Beschäftigten geleistete Arbeitszeit erfasst wird. Das BAG leitet diese Pflicht aus dem Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit europarechtlichen Vorgaben ab.

Die Grundlage dafür ist das EuGH-Urteil in der Rechtssache C-55/18 (CCOO, 14.05.2019). Der Gerichtshof verlangt, dass Arbeitszeit mit einem System erfasst wird, das objektiv, verlässlich und zugänglich ist. Der Gesetzgeber hat diese Vorgaben bislang nicht in allen Einzelheiten ausgestaltet. Wer heute rechtssicher handeln will, sollte sich deshalb an diesen Maßstäben orientieren.

Gesetze und Urteile im Überblick

RechtsgrundlageWas sie verlangt
EuGH C-55/18 (2019)Erfassungssystem muss objektiv, verlässlich und zugänglich sein
BAG 1 ABR 22/21 (2022)Arbeitgeber muss die Arbeitszeit aller Beschäftigten erfassen
§ 3 und § 4 ArbZGHöchstarbeitszeit von 8 Stunden täglich, auf bis zu 10 Stunden verlängerbar, und Pausen von 30 bzw. 45 Minuten
§ 16 Abs. 2 ArbZGAufzeichnung von Überstunden und Mehrarbeit, Aufbewahrung mindestens zwei Jahre
§ 17 MiLoGDokumentation von Beginn, Ende und Dauer bei Minijobs und bestimmten Branchen
§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVGMitbestimmung des Betriebsrats bei technischen Einrichtungen zur Überwachung
Art. 5 und Art. 6 DSGVODatenminimierung und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

Die Tabelle ist eine Orientierung und keine vollständige Auflistung. Welche Vorgaben im Einzelfall gelten, hängt von Branche, Vertrag und Betrieb ab.

Wer ist betroffen?

Die Pflicht gilt grundsätzlich für alle Beschäftigten. Ob und wie einzelne Gruppen etwa leitende Angestellte ausgenommen sind, ist im Einzelfall zu prüfen und in der Fachwelt nicht abschließend geklärt. Ein Ausnahmefall ist deshalb nicht automatisch anzunehmen. Mehr dazu finden Sie auf der Seite zur Arbeitszeiterfassung Pflicht.

Welche Anforderungen gelten an das System?

Aus der Rechtsprechung lassen sich vier praktische Anforderungen ableiten:

  1. Objektiv: Die Erfassung darf nicht von Stimmungen oder Erinnerungen abhängen. Sie passiert zeitnah und mit festen Regeln.
  2. Verlässlich: Einträge dürfen nicht unbemerkt verändert werden. Änderungen müssen nachvollziehbar sein.
  3. Zugänglich: Beschäftigte können ihre eigenen Zeiten einsehen. Berechtigte Personen können Auswertungen abrufen.
  4. Vollständig: Beginn, Ende, Pausen und Dauer sind erfasst, und die Daten bleiben für die gesetzlichen Fristen erhalten.

Papier, Excel oder digitale Lösung?

Viele Betriebe starten mit einem Stundenzettel aus Papier oder einer Excel-Tabelle. Beides kann funktionieren, hat aber Grenzen.

KriteriumPapier-StundenzettelExcel-TabelleDigitale Software
Zeitnahe ErfassungOft nachträglichOft nachträglichPer Timer oder Eintrag im Moment
Änderungen nachweisbarNur mit DisziplinSchwer, Datei ist frei bearbeitbarMit Audit-Trail
Zugriff für BerechtigtePhysisch, eingeschränktDatei verteilenRollen und Rechte
Auswertung und ExportManuellFormeln nötigBerichte und CSV- oder PDF-Export
Aufwand für FührungskräfteHochMittelGering

Entscheidend ist nicht das Werkzeug an sich, sondern ob die Anforderungen aus dem vorherigen Abschnitt erfüllt sind. Eine Software bietet dafür meist die einfachste Grundlage. Mehr zu den Unterschieden finden Sie unter Zeiterfassung App und Stundenzettel Vorlage.

So erfasst zeitfair Arbeitszeit fair

zeitfair ist eine Zeiterfassung für Teams in der DACH-Region und der EU. Sie ist so aufgebaut, dass sie die gesetzlichen Anforderungen unterstützt und zugleich die Interessen der Beschäftigten respektiert.

Timer oder manuelle Einträge

Beschäftigte stempeln Beginn und Ende per Timer. Wer unterwegs ist oder vergessen hat zu stempeln, trägt die Zeit manuell nach. Projekte, Kunden und Aufgaben lassen sich zuordnen, wenn das für die Abrechnung nötig ist. Die Erfassung funktioniert im Browser auf dem Smartphone über eine mobile Web-Ansicht, ohne App-Installation.

Pausen und Höchstarbeitszeit prüfen

zeitfair prüft die Pausen nach dem Arbeitszeitgesetz. Wenn eine Pause fehlt oder die tägliche Höchstarbeitszeit überschritten wird, erscheint ein Hinweis. So lassen sich Verstöße früh erkennen, bevor sie zum Problem werden.

Korrekturen mit Audit-Trail

Fehler passieren. Wichtig ist, dass Korrekturen sichtbar bleiben. In zeitfair werden Änderungen mit Zeitstempel und Ursache im Audit-Log festgehalten. So bleibt jede Änderung nachvollziehbar. Das schafft Vertrauen auf beiden Seiten.

Abwesenheiten und Überstundenkonto

Urlaub, Krankheit und andere Abwesenheiten lassen sich beantragen und genehmigen. Das Überstundenkonto zeigt laufend den aktuellen Stand. Beschäftigte sehen ihre Zeiten jederzeit selbst im Self-Service.

Auswertung ohne Einzelbewertung

zeitfair zeigt Insights auf Team- und Projektebene, etwa wie viele Stunden ein Projekt bisher gebraucht hat. Es gibt bewusst keine individuelle Leistungsbewertung, kein Scoring und keine Rangliste einzelner Personen. zeitfair ist keine Mitarbeiterüberwachung. Die Software dient dazu, Arbeitszeit korrekt festzuhalten, nicht dazu, Menschen zu kontrollieren.

Rollen und Daten in der EU

Owner, Admin, Manager und Mitarbeitende haben jeweils eigene Rechte. Daten werden in der EU gespeichert, in Frankfurt. Der Auftragsverarbeitungsvertrag steht online bereit. Außerdem können Daten exportiert und gelöscht werden.

Datenschutz und Betriebsrat

Arbeitszeitdaten sind personenbezogene Daten. Die Verarbeitung muss deshalb der DSGVO entsprechen, insbesondere dem Grundsatz der Datenminimierung nach Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO. Erfasst werden nur die Angaben, die für Nachweis und Abrechnung tatsächlich gebraucht werden.

Wenn ein Betriebsrat besteht, hat er bei der Einführung technischer Einrichtungen zur Überwachung mitzubestimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Eine Betriebsvereinbarung schafft hier Klarheit für alle Seiten. Praktisch bewährt hat sich, Zwecke, Zugriffsrechte und Auswertungen vorab schriftlich festzulegen. Mehr dazu auf der Seite zur Zeiterfassung und Betriebsrat. Für die datenschutzrechtlichen Fragen lohnt ein Blick auf Zeiterfassung und DSGVO.

So führen Sie Arbeitszeiterfassung ein

  1. Ziel festlegen: Klären Sie, wofür die Daten gebraucht werden, etwa für Nachweise, Abrechnung oder Projektplanung.
  2. Betriebsrat einbinden: Falls vorhanden, sprechen Sie die Einführung frühzeitig ab.
  3. Regeln definieren: Legen Sie fest, wer wann erfasst, wie Korrekturen laufen und wer Auswertungen sieht.
  4. Team schulen: Ein kurzes Training reicht meist. Zeigen Sie, wie Timer, manuelle Einträge und Abwesenheiten funktionieren.
  5. Auswerten und nachjustieren: Prüfen Sie nach einigen Wochen, ob die Abläufe passen, und passen Sie Regeln bei Bedarf an.

Eine ausführliche Übersicht zur Pflicht finden Sie auch unter Arbeitszeiterfassung Pflicht.

Preise und Start

zeitfair ist im Free-Tarif für bis zu 3 Nutzer kostenlos. Die kostenpflichtigen Tarife kosten Basic 3,90 €, Pro 6,90 € und Business 9,90 € pro Nutzer und Monat. Die aktuellen Preise und Tarifdetails finden Sie jederzeit auf der Preisseite.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten arbeitsrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder an Ihren Steuerberater.

Aktualisiert am 4. November 2026

Häufige Fragen

Ist Arbeitszeiterfassung in Deutschland Pflicht?+

Ja. Nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) müssen Arbeitgeber ein System einführen, mit dem die Arbeitszeit erfasst wird. Die Pflicht gilt grundsätzlich für alle Beschäftigten, unabhängig davon, ob im Büro, unterwegs oder im Homeoffice gearbeitet wird. Wie genau die Erfassung ausgestaltet sein muss, hängt vom Einzelfall ab. Deshalb sollten Arbeitgeber ihre Lösung regelmäßig überprüfen und dokumentieren, wie sie arbeitet.

Welche Anforderungen muss ein Arbeitszeiterfassungssystem erfüllen?+

Der EuGH verlangt in seinem Urteil C-55/18 ein System, das objektiv, verlässlich und zugänglich ist. Erfasst werden müssen Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit sowie die Pausen. Die Aufzeichnungen sollten zeitnah entstehen, also möglichst am selben Tag. Wenn Einträge geändert werden, muss nachvollziehbar bleiben, was wann und warum angepasst wurde.

Darf ich Arbeitszeit in Excel erfassen?+

Excel kann grundsätzlich genutzt werden, wenn die Tabelle objektiv, verlässlich und zugänglich ist. Änderungen lassen sich in einer frei bearbeitbaren Datei aber schwer nachweisen. Eine Software mit Änderungsprotokoll ist deshalb meist die sicherere Wahl. Sie stellt außerdem Berichte bereit, die Abrechnung und Nachweis erleichtern, und reduziert den manuellen Pflegeaufwand deutlich.

Wie lange müssen Arbeitszeitnachweise aufbewahrt werden?+

Nach § 16 Abs. 2 ArbZG müssen Aufzeichnungen über Überstunden und Mehrarbeit mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Viele Unternehmen speichern alle Arbeitszeitdaten für diesen Zeitraum oder länger, damit Nachweise im Streitfall vorliegen. Im Zweifel sollte die Aufbewahrung mit dem Datenschutzkonzept abgestimmt werden.

Brauchen Minijobber eine Zeiterfassung?+

Ja. Nach § 17 MiLoG sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit bei Minijobs und in bestimmten Branchen aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen müssen spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertages nach dem Tag der Arbeitsleistung vorliegen. Die Pflicht betrifft auch Branchen, die nach § 2a SchwarzArbG als besonders gefährdet gelten, etwa Bau und Gastgewerbe. Arbeitgeber sollten prüfen, ob ihr Betrieb darunter fällt.

Gilt die Zeiterfassung auch im Homeoffice?+

Ja. Die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit gilt unabhängig vom Arbeitsort. Mobile Erfassung über den Browser hilft dabei, auch mobil oder im Homeoffice Zeiten korrekt festzuhalten. Beschäftigte stempeln von dort aus Beginn und Ende oder tragen Zeiten nach. Führungskräfte sehen die Einträge im selben System, ohne dass ein Papierstundenzettel nötig ist.

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