zeitfair
Zeiterfassung

Zeiterfassung für die Schweiz: fair, digital und datenschutzkonform

zeitfair erfasst Arbeitszeiten im Browser, mit Projekten, Abwesenheiten und Überstundenkonto. Ihre Daten werden in der EU (Frankfurt) gespeichert.

  • Stempeln oder manuell erfassen
  • Projekte, Kunden und Aufgaben
  • Daten in der EU gespeichert

Stempeln oder nachtragen

Timer für die laufende Arbeit, manuelle Einträge für alles andere. Beides landet im selben Konto.

Projekte und Kunden

Buchungen lassen sich Projekten, Kunden und Aufgaben zuordnen. Das erleichtert Abrechnung und Offerten.

Abwesenheiten mit Genehmigung

Ferien und Absenzen werden beantragt, geprüft und freigegeben. Der Überblick bleibt im Team erhalten.

Überstunden im Blick

Das Überstundenkonto zeigt jederzeit den aktuellen Saldo, für Mitarbeitende und Führung gleichermassen.

Zeiterfassung in der Schweiz: was Unternehmen wissen müssen

Eine Zeiterfassung dokumentiert, wann Mitarbeitende arbeiten, wann sie Pausen machen und wie viele Stunden am Ende zusammenkommen. Für Schweizer KMU ist sie nicht nur eine Frage der Organisation, sondern oft auch eine gesetzliche Pflicht. Wer Arbeitszeiten noch mit Excel-Listen oder Papierkarten führt, verliert schnell den Überblick. Fehler schleichen sich ein, Korrekturen sind nicht nachvollziehbar und der Monatsabschluss dauert länger als nötig.

Dieser Ratgeber zeigt, welche rechtlichen Grundlagen gelten, worauf Sie bei einer digitalen Zeiterfassung achten sollten und warum Fairness und Transparenz im Alltag den Unterschied machen.

Hinweis: Dieser Text ist keine Rechtsberatung. Für die Prüfung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich bitte an eine Fachperson.

Gesetzliche Grundlagen der Arbeitszeiterfassung

Arbeitsgesetz und ArGV 1

Das Arbeitsgesetz (ArG) regelt Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Pausen. Damit die Einhaltung überprüfbar ist, verlangt die Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) in Artikel 73, dass Arbeitgebende die Arbeits- und Ruhezeiten der unterstellten Arbeitnehmenden erfassen. Für bestimmte Gruppen gelten Ausnahmen, etwa für leitende Angestellte oder Personen mit selbstbestimmter Arbeitszeit. Ob diese Ausnahmen im Einzelfall greifen, hängt vom Arbeitsvertrag und von der konkreten Tätigkeit ab.

Entscheidend ist, dass die Aufzeichnung die tatsächlich geleistete Arbeitszeit abbildet und auch später nachvollziehbar bleibt.

Datenschutz nach revDSG

Seit dem 1. September 2023 gilt das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG). Arbeitszeitdaten sind Personendaten und stehen in direktem Bezug zum Arbeitsverhältnis. Arbeitgebende müssen deshalb transparent machen, welche Daten erhoben werden, wozu sie dienen und wie lange sie aufbewahrt werden. Wer die Erfassung über einen Software-Anbieter betreibt, braucht zudem eine vertragliche Grundlage für die Bearbeitung im Auftrag.

zeitfair speichert Daten in der EU (Frankfurt). Die Schweiz anerkennt Staaten der EU und des EWR als angemessen im Sinne des Datenschutzrechts, sodass eine Speicherung dort aus Schweizer Sicht unproblematisch ist. Den Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV) stellen wir online bereit.

Was eine gute Zeiterfassung leisten sollte

Erfassen ohne Umwege

Mitarbeitende sollten mit wenigen Klicks starten und stoppen können. Mit dem Timer erfassen Sie Arbeit live, mit manuellen Einträgen tragen Sie nachträglich nach, etwa nach einem Kundentermin oder einer Montagearbeit ohne Netz. Wichtig ist, dass beides im selben System landet. So entsteht am Monatsende keine Zettelwirtschaft.

Auf dem Smartphone läuft zeitfair im Browser als mobile Web-App (PWA). Mitarbeitende im Aussendienst oder auf der Baustelle können so ebenfalls ein- und ausstempeln, ohne ein separates Gerät mitzuführen.

Pausen, Korrekturen und Nachvollziehbarkeit

Pausen gehören zur Dokumentation, denn sie bestimmen, wie lange am Stück gearbeitet wurde. Korrekturen sind ein heikler Punkt: Wer Zeiten nachträglich ändert, sollte dies sichtbar tun. zeitfair führt dafür ein Audit-Log, in dem Änderungen nachvollziehbar bleiben. Das schafft Vertrauen bei Mitarbeitenden und entlastet die Personalverantwortlichen beim Abschluss.

Projekte, Kunden und Aufgaben

Viele Schweizer KMU rechnen Stunden gegenüber Kunden ab. Eine gute Zeiterfassung ordnet Buchungen deshalb Projekten, Kunden und Aufgaben zu. So sehen Sie, welcher Aufwand tatsächlich angefallen ist, und können Offerten künftig mit echten Zahlen kalkulieren.

Typische Fehler bei der Zeiterfassung

In der Praxis scheitert die Zeiterfassung selten an der Technik. Häufiger liegen die Ursachen in der Organisation. Die folgenden Punkte tauchen in vielen KMU immer wieder auf:

  • Nachträgliches Sammeln: Wer Zeiten erst am Freitag oder am Monatsende eintragt, schätzt meist ungenau. Kurze, tägliche Buchungen sind verlässlicher.
  • Unklare Projekte: Ohne feste Projekt- und Kundenliste landen Buchungen unter «Diverses». Die Auswertung wird dann wertlos.
  • Keine Freigaben: Abwesenheiten, die nur mündlich vereinbart werden, führen später zu Streit über Saldi und Ferientage.
  • Heimliche Korrekturen: Änderungen ohne Spur untergraben das Vertrauen. Ein Audit-Log schützt beide Seiten.
  • Zu viel Aufwand: Wenn die Erfassung länger dauert als die Arbeit selbst, wird sie umgangen. Ein Timer mit wenigen Klicks hilft dagegen.

Ein guter Start ist deshalb eine kleine, klare Konfiguration: wenige Projekte, eindeutige Rollen und ein fester Rhythmus für Freigaben.

Einführung im Betrieb: Schritt für Schritt

Die Einführung gelingt am besten in überschaubaren Schritten. Zuerst legen Sie fest, wer erfasst, wer freigibt und wer auswertet. Danach richten Sie die Projekte, Kunden und Abwesenheitsarten ein, die im Alltag tatsächlich vorkommen. Anschliessend testen Sie die Erfassung mit einem kleinen Team über einige Wochen.

Kommunizieren Sie den Zweck offen: Die Zeiterfassung dient der Dokumentation, der Abrechnung und der fairen Verteilung von Arbeit. Erklären Sie, welche Daten erfasst werden, wer sie sehen darf und wie lange sie aufbewahrt werden. Sobald die Abläufe sitzen, lohnt sich ein kurzer Blick auf die Auswertungen, um Engpässe oder ungleich verteilte Projekte früh zu erkennen.

Überstunden und Monatsabschluss

Ein Überstundenkonto ist nur so gut wie seine Datenbasis. Ist jede Buchung zeitnah erfasst, lässt sich der Saldo jederzeit prüfen, ohne dass am Monatsende alles rekonstruiert werden muss. Abwesenheiten wie Ferien oder Krankheit fliessen mit ein, und Freigaben durch Vorgesetzte sind dokumentiert.

Für den Monatsabschluss helfen Berichte und Exporte als CSV oder PDF. Der Zeitnachweis als PDF kann direkt an Mitarbeitende oder an die Lohnbuchhaltung weitergegeben werden. Wichtig ist, dass alle Beteiligten dieselben Zahlen sehen.

Digital statt Excel: worauf KMU achten sollten

Eine Excel-Vorlage ist schnell gebaut, skaliert aber schlecht. Sobald mehrere Personen Zeiten eintragen, entstehen Versionskonflikte, Formelfehler und fehlende Freigaben. Eine dedizierte Lösung für die Zeiterfassung in der Schweiz hilft, wenn sie die wichtigsten Anforderungen abdeckt:

KriteriumExcel-ListeDigitale Zeiterfassung
Erfassungmanuell, oft nachträglichTimer und manuelle Einträge
Freigabenper E-MailAbwesenheiten mit Genehmigung
AuswertungaufwendigBerichte und CSV/PDF-Export
Datenschutzselbst zu organisierenAVV online, Daten in der EU
NachvollziehbarkeitschwerAudit-Log

Achten Sie beim Vergleich ausserdem auf die Rollen. Owner, Admin, Manager und Mitarbeitende sollten nur sehen, was sie für ihre Aufgabe brauchen.

Fair und transparent: Zeiterfassung ohne Überwachung

Zeiterfassung und Mitarbeiterüberwachung sind nicht dasselbe. Zeiterfassung soll Arbeit dokumentieren und Abrechnung ermöglichen. Überwachung zielt darauf, einzelne Personen zu kontrollieren. zeitfair ist bewusst für das Erste gebaut und bietet keine Mitarbeiterüberwachung. Auswertungen zeigen Team- und Projektebene statt individueller Leistungsbewertungen.

Gerade bei Überstunden zeigt sich der Unterschied. Eine Auswertung auf Teamebene hilft, Belastungsspitzen zu erkennen und die Arbeit gerechter zu verteilen. Eine individuelle Rangliste dagegen erzeugt Druck und lenkt den Fokus von der Aufgabe auf die Zahl. Fairness bedeutet hier, Transparenz zu schaffen, ohne einzelne Personen zu kontrollieren.

Das stärkt auch das Vertrauen im Team. Mitarbeitende sehen ihre eigenen Einträge, können Saldo und Abwesenheiten einsehen und wissen, welche Daten erfasst werden. Bei Fragen zur Mitwirkung ist in Schweizer Betrieben häufig die Personalkommission oder eine andere Arbeitnehmervertretung der richtige Ansprechpartner. Eine transparente Lösung erleichtert solche Gespräche.

Zeiterfassung mit zeitfair

zeitfair verbindet die Punkte aus diesem Ratgeber in einer Lösung:

  • Timer und manuelle Einträge, auch mobil im Browser
  • Projekte, Kunden und Aufgaben
  • Abwesenheiten mit Genehmigung und Überstundenkonto
  • Berichte, CSV- und PDF-Export sowie Zeitnachweis als PDF
  • Daten in der EU (Frankfurt), AVV online, Datenexport und Löschung

Der Einstieg ist für bis zu 3 Nutzer kostenlos. Darüber hinaus sind die Tarife pro Nutzer und Monat gestaffelt.

Fazit

Eine Zeiterfassung in der Schweiz muss gesetzliche Vorgaben erfüllen, den Datenschutz respektieren und im Alltag funktionieren. Starten Sie mit klaren Abläufen, transparenter Kommunikation im Team und einem Werkzeug, das Ihre Prozesse abbildet. Wer die Umstellung nicht allein stemmen möchte, findet im Team meist schnell Unterstützung, wenn der Nutzen klar ist: weniger Rückfragen, saubere Abrechnung und eine Arbeitszeit, auf die sich alle verlassen können. Für einen Überblick lesen Sie Arbeitszeiterfassung. Die rechtlichen Details erklärt Arbeitszeiterfassung Pflicht.

Aktualisiert am 4. November 2026

Häufige Fragen

Ist Arbeitszeiterfassung in der Schweiz Pflicht?+

In vielen Fällen ja. Das Arbeitsgesetz (ArG) und die Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1, Art. 73) verlangen, dass Arbeitgebende die Arbeits- und Ruhezeiten der unterstellten Arbeitnehmenden erfassen. Für einzelne Gruppen gelten Ausnahmen. Ob sie für Ihr Unternehmen zutreffen, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Gibt es eine kostenlose Zeiterfassung für die Schweiz?+

Ja. zeitfair bietet einen kostenlosen Tarif für bis zu 3 Nutzer, sodass kleine Teams die Zeiterfassung ohne Einstiegskosten testen können. Wächst das Team, sind die kostenpflichtigen Tarife pro Nutzer und Monat gestaffelt. Sie umfassen zusätzliche Funktionen wie Berichte, Abwesenheiten mit Genehmigung und Überstundenkonten.

Wo werden Zeiterfassungsdaten gespeichert?+

zeitfair speichert Daten in der EU, in Frankfurt. Die Schweiz anerkennt Staaten der EU und des EWR als angemessen im Sinne des revidierten Datenschutzgesetzes, sodass diese Speicherung aus Schweizer Sicht unproblematisch ist. Einen Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV) stellen wir online bereit, damit Sie Ihre Pflichten nach revDSG dokumentieren können. Für Ihre konkrete Datenschutz-Folgenabschätzung sollten Sie zusätzlich Ihre Datenschutzberatung einbeziehen.

Kann ich meine Arbeitszeit mit dem Handy erfassen?+

Ja. zeitfair läuft im Browser als mobile Web-App (PWA). Mitarbeitende können auch unterwegs ein- und ausstempeln oder Einträge nachtragen, zum Beispiel direkt nach einem Kundentermin. Es ist keine native App aus einem Store nötig, sondern der Zugriff erfolgt über den Browser des Smartphones.

Darf der Arbeitgeber mit einer Zeiterfassung Mitarbeitende überwachen?+

zeitfair ist nicht als Überwachungswerkzeug gedacht, und wir unterstützen keine Mitarbeiterüberwachung. Die Zeiterfassung dokumentiert Arbeitszeit und Abwesenheiten für Abrechnung und Planung. Auswertungen erfolgen auf Team- und Projektebene, nicht als individuelle Leistungsbewertung einzelner Personen. Mitarbeitende sehen ihre eigenen Einträge und wissen so, welche Daten erfasst werden.

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