Rechtssichere Arbeitszeiterfassung
Die Pflicht
Seit dem BAG-Beschluss vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) müssen Arbeitgeber in Deutschland die Arbeitszeit systematisch erfassen. zeitfair erfasst Beginn, Ende und Pausen und prüft die Vorgaben des ArbZG.
Korrekturen
Änderungen an erfassten Zeiten verlangen einen Grund und werden mit Historie protokolliert – nachvollziehbar für Prüfer und Betriebsrat.
Hinweis
Dies ist keine Rechtsberatung.
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