zeitfair

Rechtssichere Arbeitszeiterfassung

Die Pflicht

Seit dem BAG-Beschluss vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) müssen Arbeitgeber in Deutschland die Arbeitszeit systematisch erfassen. zeitfair erfasst Beginn, Ende und Pausen und prüft die Vorgaben des ArbZG.

Korrekturen

Änderungen an erfassten Zeiten verlangen einen Grund und werden mit Historie protokolliert – nachvollziehbar für Prüfer und Betriebsrat.

Hinweis

Dies ist keine Rechtsberatung.

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